Still und leise: Wie das BMI die Rechte von Unionsbürgern aushöhlt

Am 20.04.2023 kam es mal wieder zu einer resonanzlosen Änderung des deutschen Freizügigkeitsgesetzes/EU. Hier kam es zur Einschränkung der Rechte von Familienangehörigen von Unionsbürgern aus Drittstaaten, welche noch nicht über eine Aufenthaltskarte verfügen. Wir fordern daher vom Bundestag die Wiedereinführung des ersatzlos gestrichenen § 2 Abs. 5 FreizügG/EU in der vor dem 25.04.2023 geltenden Fassung: „Für einen Aufenthalt von Unionsbürgern von bis zu drei Monaten ist der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausreichend. Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, haben das gleiche Recht, wenn sie im Besitz eines anerkannten oder sonst zugelassenen Passes oder Passersatzes sind und sie den Unionsbürger […]